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Buchhaltung, Finanzbuchaltung - alles was Recht ist



Ein eigenes Gesetz zur Buchführungspflicht gibt es nicht. Allerdings finden sich in einigen Gesetzbüchern Abschnitte und Paragrafen, welche die Pflicht zur Führung von Büchern eindeutig regeln.
Das trifft insbesondere zu auf



  • Das Handelsgesetzbuch (HGB)
  • Die Abgabenordnung (AO)
  • Das Umsatzsteuergesetz (UStG)
  • Das Gewerbesteuergesetz (GewStG)
  • Das Einkommensteuergesetz (EStG) und
  • Das Körpersteuergesetz (KStG)

Die wesentlichsten Vorschriften zur Führung von Büchern finden sich im Handelsgesetzbuch (HGB). § 238 Abs. 1 HGB


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